Ratgeber

Was muss in einem Handwerkerangebot stehen?

Ein seriöses Handwerkerangebot enthält: Firmenname und Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., eine klare Leistungsbeschreibung mit Mengen und Einheiten, Einzel- und Gesamtpreise, den Umsatzsteuer-Ausweis (oder den § 19-Kleinunternehmer-Hinweis), eine Bindefrist und das Datum. Fehlen Mengen oder Preise, ist das ein Warnzeichen.

Checkliste: Diese Angaben gehören hinein

  • Anbieter & Anschrift: Vollständiger Firmenname und ladungsfähige Anschrift des Betriebs.
  • Steuernummer oder USt-IdNr.: Eine der beiden Kennungen; bei Kleinunternehmern entfällt der USt-Ausweis (Hinweis nach § 19 UStG).
  • Leistungsbeschreibung: Klar benannte Positionen mit Menge und Einheit (z. B. m², Stück, Std.) — keine reinen Pauschalen ohne Inhalt.
  • Einzel- und Gesamtpreise: Preis je Position und nachvollziehbare Gesamtsumme (netto/brutto).
  • Umsatzsteuer: MwSt-Satz und -Betrag ausgewiesen — oder der § 19-Kleinunternehmer-Hinweis.
  • Bindefrist / Gültigkeit: Bis wann das Angebot gilt (z. B. „gültig bis …“).
  • Datum: Ausstellungsdatum des Angebots.

Was ein gutes Angebot zusätzlich auszeichnet

Über die Pflichtangaben hinaus erkennst du Qualität an: nachvollziehbaren Positionen statt Sammel-Pauschalen, klar getrennten Material- und Lohnkosten, Angaben zu Entsorgung und Anfahrt sowie einem realistischen Zeitrahmen. „Nach Aufwand“-Posten ohne Mengengerüst sind die häufigste Quelle für spätere Mehrkosten — hier lohnt eine konkrete Rückfrage.

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Häufige Fragen

Muss eine USt-IdNr. auf dem Angebot stehen?

Nicht zwingend — erforderlich ist entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. des Betriebs. Bei Kleinunternehmern (§ 19 UStG) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; stattdessen sollte ein entsprechender Hinweis stehen.

Wie lange ist ein Handwerkerangebot gültig (Bindefrist)?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht — üblich sind 2 bis 4 Wochen. Steht keine Bindefrist drauf, frage aktiv nach, bis wann die Preise gelten. Ohne Frist kann der Betrieb das Angebot grundsätzlich widerrufen.

Muss die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein?

Ja, sofern der Betrieb umsatzsteuerpflichtig ist: MwSt-Satz und -Betrag müssen erkennbar sein. Kleinunternehmer weisen keine USt aus, müssen das aber kenntlich machen (§ 19 UStG).

Was tun, wenn Pflichtangaben fehlen?

Lass das Angebot vor der Unterschrift prüfen und fordere ein vollständiges, schriftliches Angebot an. Fehlende Mengen, Pauschalen ohne Inhalt oder „nach Aufwand“-Posten sind typische Warnzeichen für spätere Mehrkosten.

Verwandt: neutrale Prüfung vs. Vermittlung. AngebotsLotse gibt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Bauberatung.