Ratgeber · Rechnung
Handwerker-Rechnung prüfen
Eine Handwerker-Rechnung prüfst du in zwei Schritten: Erstens die Pflichtangaben nach § 14 UStG (Anschrift, Steuernummer/USt-IdNr., Rechnungsnummer, Leistungszeitpunkt, Steuersatz und -betrag). Zweitens den Abgleich mit dem beauftragten Angebot — Position für Position, plus Nachträge, Mengenabweichungen und verrechnete Abschlagszahlungen. Stimmt beides, ist die Rechnung plausibel.
Pflichtangaben nach § 14 UStG
- Name & Anschrift: Vollständiger Name und Anschrift von leistendem Betrieb und Empfänger.
- Steuernummer oder USt-IdNr.: Eine der beiden Kennungen des Betriebs muss auf der Rechnung stehen.
- Rechnungsdatum & -nummer: Ausstellungsdatum und eine einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer.
- Leistungszeitpunkt: Zeitpunkt oder -raum der erbrachten Leistung (auch wenn = Rechnungsdatum).
- Menge & Art der Leistung: Nachvollziehbare Positionen mit Menge und Bezeichnung der Arbeiten.
- Entgelt nach Steuersätzen: Nettobeträge, aufgeschlüsselt nach Steuersatz.
- Steuersatz & Steuerbetrag: Ausgewiesener MwSt-Satz und -Betrag (bzw. § 19-Kleinunternehmer-Hinweis).
Abgleich mit dem beauftragten Angebot
Der häufigste Streitpunkt ist nicht die Form, sondern die Höhe. Lege Rechnung und beauftragtes Angebot nebeneinander und achte auf: Nachträge ohne Auftrag (Posten, die im Angebot fehlten), abweichende Mengen oder Einheitspreise, Stundenlohn statt Festpreis, doppelt berechnete Leistungen und korrekt verrechnete Abschlagszahlungen. Bei einem Festpreisangebot sind Mehrkosten nur für ausdrücklich beauftragte Zusatzleistungen zulässig.
Rechnung gegen dein Angebot prüfen
AngebotsLotse liest deine Rechnung aus, prüft die Pflichtangaben und gleicht sie mit deinem beauftragten Angebot ab — Nachträge, Abweichungen und Summen auf einen Blick. Neutral, ohne Vermittlung.
Projekt anlegen & Rechnung prüfenHäufige Fragen
Welche Pflichtangaben muss eine Handwerker-Rechnung enthalten?
Nach § 14 UStG: vollständiger Name und Anschrift von Betrieb und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Zeitpunkt der Leistung, Menge und Art der Leistung, das Entgelt aufgeschlüsselt nach Steuersätzen sowie Steuersatz und Steuerbetrag.
Was tun, wenn die Rechnung höher ist als das Angebot?
Gleiche die Rechnung Position für Position mit dem beauftragten Angebot ab. Achte auf Nachträge ohne Auftrag, abweichende Mengen, Stundenlohn statt Festpreis und doppelt berechnete Posten. Bei einem Festpreisangebot sind Mehrkosten nur für ausdrücklich beauftragte Zusatzleistungen zulässig.
Werden geleistete Abschlagszahlungen verrechnet?
Ja. In der Schlussrechnung müssen bereits gezahlte Abschläge klar ausgewiesen und vom Gesamtbetrag abgezogen werden. Prüfe, ob alle deine Teilzahlungen korrekt berücksichtigt sind — fehlende Abzüge sind ein häufiger Fehler.
Darf ein Betrieb mehr abrechnen als im Kostenvoranschlag?
Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag sind moderate Überschreitungen (in der Praxis bis etwa 15–20 %) möglich, der Betrieb muss dich aber rechtzeitig informieren. Ein Festpreisangebot ist dagegen bindend. Bei deutlichen Abweichungen lohnt eine Prüfung und Rückfrage.
Verwandt: Pflichtangaben im Angebot und Handwerkerangebot prüfen. AngebotsLotse gibt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.