Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Rasmussen Gruppe ist bemüht, ihren Onlineauftritt AngebotsLotse im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der dazugehörigen Verordnung (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage der Anforderungen sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 in der Konformitätsstufe AA sowie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549.
Diese Erklärung gilt für die unter angebots-lotse.de bereitgestellte Website und Webanwendung.
Stand der Vereinbarkeit
AngebotsLotse ist mit den oben genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die technische Code-Grundlage wurde geprüft (u. a. beschriftete Formularfelder, sichtbare Tastatur-Fokus-Indikatoren, semantische Bedienelemente, Statusmeldungen für Hilfstechnologien, dokumentierte Farbkontraste, Beachtung von „prefers-reduced-motion“). Eine vollständige manuelle Prüfung mit Screenreader und reiner Tastaturbedienung steht noch aus; bis zu deren Abschluss kann die vollständige Konformität nicht abschließend bestätigt werden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei. Diese Liste wird nach Abschluss der manuellen Prüfung aktualisiert:
- Ergebnis-Report und interaktive Tabellen: vollständige Bedienbarkeit per Screenreader wird noch verifiziert.
- Hochgeladene PDF-/Bilddokumente Dritter (Angebote der Handwerksbetriebe) liegen außerhalb unseres Einflusses und sind je nach Quelle nicht barrierefrei.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am ⚠️ TT.MM.JJJJ erstellt. Grundlage war eine interne Bewertung der Code-Grundlage; eine externe Begutachtung ist geplant. Letzte Überprüfung: ⚠️ TT.MM.JJJJ.
Barrieren melden & Kontakt
Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Nutzung aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Melden Sie sich bei uns — wir helfen weiter und bessern nach:
Rasmussen Gruppe
Jan-Henrik Rasmussen
E-Mail: ⚠️ support@angebots-lotse.de
Telefon: 0173 8159212
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Meldung nicht zufrieden, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für das BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig.