Angebot & Vertrag
Festpreisangebot: Bindend, sicher – und was du trotzdem prüfen solltest
Ein Festpreisangebot ist verbindlich — der Betrieb muss zum genannten Preis leisten, solange du keinen Zusatzumfang beauftragst. Trotzdem schützt ein Festpreis nur, wenn Leistungsumfang und Materialien klar definiert sind. Vage Formulierungen wie 'nach Aufmaß' oder 'Material nach Wahl' höhlen den Festpreis aus.
Was macht ein Angebot zum Festpreis?
Ein Angebot ist ein Festpreis, wenn alle Positionen mit fixen Mengen und Einheitspreisen ausgewiesen sind und kein Vorbehalt enthalten ist. Fehlt jede Formulierung wie "circa" oder "nach Aufmaß", gilt es als verbindlich. Schriftform ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen — mündliche Festpreisangebote sind im Streitfall schwer zu beweisen.
Wann darf der Betrieb trotzdem mehr verlangen?
Nachtragsleistungen nach §650c BGB: Wenn du während der Ausführung Änderungen oder Erweiterungen beauftragst, darf der Betrieb einen Nachtrag stellen. Auch wenn unvorhergesehene Hindernisse auftauchen, die weder du noch er kennen konnten (z. B. versteckte Schadensquellen im Mauerwerk), kann er Mehrkosten anmelden — aber nur nach vorheriger Information und Einigung.
Was muss im Festpreisangebot stehen?
Jede Position braucht eine klare Leistungsbeschreibung, Menge, Einheit und Einzelpreis. Materialien sollten mit Produktbezeichnung oder Mindestspezifikation genannt sein — "Fliesen nach Wahl" erlaubt dem Betrieb, günstigeres Material einzubauen und trotzdem den vollen Preis zu verlangen. Besonders kritisch: Entsorgung, Anfahrt und Vorarbeiten müssen explizit enthalten sein.
Wie erkennst du ein echtes Festpreisangebot?
Prüf das Dokument auf drei Signale: keine "ca."-Formulierungen, keine offenen Mengenangaben ("ca. 10 m²"), keine Pauschalpositionen ohne Aufschlüsselung. Steht alles klar und abschließend — inklusive MwSt-Ausweis und Gesamtsumme — ist es ein echtes Festpreisangebot.
Angebot kostenlos antesten
Ampel sofort, voller Check ab 14,90 € — ohne Anmeldung für die Vorschau.
Angebot kostenlos prüfenHäufige Fragen
Kann ich ein Festpreisangebot ablehnen, wenn der Umfang sich geändert hat?
Ja. Wenn sich der Leistungsumfang einseitig geändert hat und du keine Zusatzleistungen beauftragt hast, kannst du auf dem ursprünglichen Preis bestehen oder den Auftrag ablehnen.
Ist ein Festpreisangebot dasselbe wie ein Pauschalvertrag?
Ähnlich, aber nicht identisch. Ein Pauschalpreisvertrag kann auch bei einem VOB-Vertrag entstehen. Beim BGB-Werkvertrag ist ein Festpreisangebot die häufigere Form für private Auftraggeber.
Was passiert, wenn im Festpreisangebot Positionen fehlen?
Fehlende Positionen (z. B. Entsorgung, Anfahrt) können nachträglich als Extras abgerechnet werden. Deshalb: Immer prüfen, ob alle relevanten Leistungen explizit im Angebot stehen.
Verwandte Begriffe
Weiter im Glossar oder im Ratgeber. AngebotsLotse gibt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Bauberatung.