Heizung & Energie
Hydraulischer Abgleich: Was ist das – und wann ist er Pflicht?
Ein hydraulischer Abgleich stellt sicher, dass alle Heizkörper und Heizkreise exakt die Warmwassermenge bekommen, die sie benötigen. Ohne Abgleich sind manche Räume zu warm, andere zu kalt, die Heizpumpe läuft zu hoch, und bis zu 15 % Energie gehen verloren. Seit 2023 ist er beim Heizungstausch Pflicht nach GEG §71.
Was wird beim hydraulischen Abgleich gemacht?
Der Fachbetrieb berechnet den Druckverlust jedes Heizkreises und stellt die Voreinstellung der Thermostatventile und Strangventile so ein, dass jeder Heizkörper genau den berechneten Volumenstrom erhält. Anschließend wird die Heizkreispumpe auf die kleinstmögliche Leistung reduziert ("Pumpenoptimierung"). Ergebnis: gleichmäßige Raumtemperaturen und niedrigere Betriebskosten.
Verfahren A vs. Verfahren B
Verfahren A ist das vereinfachte Verfahren nach EN 15243: Berechnungsgrundlage sind Raumgröße und Normheizlast — schneller, günstiger. Verfahren B ist das iterative Verfahren nach DIN EN 12831: exaktere Berechnung auf Basis einer vollständigen Heizlastberechnung, Pflicht für die BEG-Förderung bei Anlagen mit mehr als 30 kW Nennwärmeleistung. Verfahren A reicht für viele Modernisierungen; Verfahren B liefert präzisere Ergebnisse.
Wann ist er gesetzlich vorgeschrieben?
Das GEG §71 schreibt den hydraulischen Abgleich bei jeder Heizungsmodernisierung vor, wenn die bestehende Anlage durch eine neue Heizung (auch Gasheizung) ersetzt wird. Die BEG-Förderung (BAFA) setzt ihn als Pflichtmaßnahme voraus. Außerdem gilt für größere Gebäude (über 6 Wohneinheiten) eine Nachrüstpflicht nach §60b GEG.
Was steht im Angebot — und was prüft AngebotsLotse?
Ein vollständiges Angebot für den hydraulischen Abgleich enthält: Heizlastberechnung oder Raumgröße je Heizkreis, verwendetes Verfahren (A oder B), Einstellung aller Ventile mit Protokoll, Pumpenoptimierung. AngebotsLotse prüft, ob diese Positionen ausgewiesen sind und ob der Preis im Marktniveau liegt.
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Angebot kostenlos prüfenHäufige Fragen
Ist der hydraulische Abgleich bei Wärmepumpen Pflicht?
Ja. GEG §71 schreibt ihn beim Heizungstausch vor. Für die BEG-Förderung (BAFA) ist er eine Voraussetzung — ohne Nachweis des hydraulischen Abgleichs wird der Förderantrag abgelehnt.
Was kostet ein hydraulischer Abgleich?
Typisch 300–800 € für ein Einfamilienhaus, abhängig von der Anzahl der Heizkörper und dem gewählten Verfahren. Verfahren B ist aufwendiger und entsprechend teurer.
Reicht Verfahren A für die BEG-Förderung?
Ja, Verfahren A reicht für Anlagen unter 30 kW. Ab 30 kW Nennwärmeleistung ist Verfahren B Pflicht. Für ein typisches Einfamilienhaus (8–12 kW) genügt Verfahren A.
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