Förderung & Recht

BEG-Förderung: Was wird gefördert, wie viel und worauf achten im Angebot?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert energetische Sanierungen über BAFA (Einzelmaßnahmen) und KfW (Komplettsanierung). Wärmepumpen erhalten bis zu 70 % Zuschuss (Basisförderung 30 % + Klima-Geschwindigkeitsbonus + iSFP-Bonus). Der Förderantrag muss vor Beauftragung des Betriebs gestellt werden.

Wie hoch ist die BEG-Förderung 2025?

Basisförderung Heizungstausch: 30 % der förderfähigen Kosten. Klima-Geschwindigkeitsbonus (bis 2028): +20 %. Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 €): +30 %. iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan): +5 %. Maximal förderfähig: 30.000 € je Wohneinheit für selbst bewohnte Eigenheime. Die förderfähigen Kosten umfassen Gerät, Installation und Nebenarbeiten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Voraussetzungen für Wärmepumpen: Gebäude muss vor 2024 genehmigt sein (kein Neubau); hydraulischer Abgleich nach Verfahren B muss durchgeführt werden (bei ≥30 kW) oder Verfahren A bei kleineren Anlagen; Mindest-SCOP je nach Wärmequelle (Luft/Wasser/Erde unterschiedlich). Fachunternehmerbestätigung durch zugelassenen Betrieb ist Pflicht.

Was muss im Angebot stehen, damit der Antrag klappt?

Angebote für BEG-geförderte Maßnahmen müssen förderfähige Kosten separat ausweisen (also ohne Eigenleistungen, Abriss, nicht förderfähige Nebenarbeiten). Gerätedatenblatt mit Modellbezeichnung und SCOP-Wert muss beiliegen oder auf Anfrage verfügbar sein. Pauschalpositionen ohne Aufschlüsselung sind problematisch — BAFA prüft die Kosten.

Antrag stellen — Reihenfolge beachten

Reihenfolge ist entscheidend: Erst BAFA-Antrag online stellen, dann erst den Betrieb beauftragen. Wer ohne Antrag beauftragt, verliert die Förderung. Nach Abschluss der Maßnahme wird der Verwendungsnachweis eingereicht (Rechnung, Fachunternehmerbestätigung, ggf. hydraulischer Abgleich-Nachweis).

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Häufige Fragen

Kann ich Förderung und Steuerermäßigung kombinieren?

Nein, nicht für dieselbe Maßnahme. §35c EStG (Steuerermäßigung für Energiesanierung) und BEG-Zuschuss schließen sich gegenseitig aus. Wähle je nach steuerlicher Situation das Günstigere.

Was passiert, wenn mein Betrieb keine BAFA-Zulassung hat?

Ohne zugelassenen Fachbetrieb (eingetragen in die BAFA-Datenbank) gibt es keine Förderung. Achte darauf, dass der Betrieb aktiv in der Fachunternehmer-Datenbank gelistet ist — das gehört in ein seriöses Angebot.

Wird die BEG-Förderung auf die Rechnung oder den Angebotspreis angerechnet?

Weder noch — du bezahlst die Rechnung voll, beantragst dann den Zuschuss und erhältst ihn nach Prüfung auf dein Konto. Der Betrieb rechnet nicht direkt ab.

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