Förderung & Recht
GEG – Gebäudeenergiegesetz: Was gilt seit 2024 für Heizung und Sanierung?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, welche Heizungen neu eingebaut werden dürfen und welche Energiestandards Neubauten erfüllen müssen. Seit 2024 gilt: Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden. In der Praxis erfüllen das fast nur Wärmepumpen, Fernwärme oder Hybridheizungen.
Die 65-%-Regelung: Was gilt konkret?
§71 GEG schreibt vor, dass ab 2024 neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Im Bestand gibt es Übergangsfristen: In Kommunen ohne Wärmeplanung gilt die Pflicht ab 2028 (Gemeinden unter 100.000 Einwohner) bzw. ab 2026 (über 100.000 Einwohner). Ausnahmen für Härtefälle und wirtschaftliche Unzumutbarkeit sind vorgesehen.
Was ändert sich für Neubau?
Neubauten müssen nach §10 GEG einen Niedrigstenergie-Standard erfüllen — im Wesentlichen KfW-55-Niveau (QP-Wert 55 % unter Referenzgebäude). Bundesweit wird KfW 40 für geförderte Neubauten verlangt. In der Praxis bedeutet das: gute Dämmung, Wärmebrückenfreiheit und Wärmerückgewinnung in der Lüftung.
Energieausweis: Pflicht und Typen
§80 GEG schreibt einen Energieausweis bei Verkauf, Vermietung und Neubau vor. Es gibt zwei Typen: Bedarfsausweis (Berechnung auf Basis von Gebäudedaten — aufwendiger, aber aussagekräftiger) und Verbrauchsausweis (basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre — einfacher, aber nutzungsabhängig). Bei Häusern mit unter 5 Wohneinheiten und vor 1977 erbaut ist der Bedarfsausweis Pflicht.
Was bedeutet das GEG für mein Angebot?
Betriebe müssen GEG-Konformität sicherstellen und den Auftraggeber informieren, wenn ein geplanter Einbau nicht den Anforderungen entspricht. Ein seriöses Angebot enthält einen Hinweis auf die GEG-Anforderungen und bestätigt, dass die geplante Anlage diese erfüllt. AngebotsLotse prüft bei Heizungsangeboten, ob die GEG-Konformität adressiert ist.
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Angebot kostenlos prüfenHäufige Fragen
Muss ich meine alte Gasheizung jetzt sofort tauschen?
Nein, der Tausch wird erst fällig, wenn die Heizung irreparabel defekt ist — und auch dann gelten Übergangsfristen. Funktionierende Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden.
Gilt das GEG für alle Gebäude?
Ja, für alle Wohn- und Nichtwohngebäude in Deutschland. Denkmalgeschützte Gebäude und besondere Härtefälle können eine Ausnahme beantragen, müssen aber trotzdem das 65-%-Ziel über alternative Maßnahmen verfolgen.
Wer kontrolliert die GEG-Einhaltung?
Die zuständigen Baubehörden der Länder. Beim Einbau neuer Heizungen muss der ausführende Betrieb die GEG-Konformität bestätigen — das ist Teil der Fachunternehmerbestätigung, die auch für BAFA-Förderanträge benötigt wird.
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